Gesichtsschild mit Gummiband Gesichtsschutzmaske Mundschutz Gesichtsschutz
Gesichtsschild mit Gummiband Gesichtsschutzmaske
1. Antibeschlagiges, klares PET-Material
2. Elastisches Stirnband mit Schaum
3. Antibeschlag und Schaumstoff gepolstert, um zusätzlichen Komfort und Sicherheit
gegen Flüssigkeit und Schmutz im Gesichtsbereich zu bieten
4. Abdeckung von der Oberseite der Augenbraue bis unter den Mund des Kinnbereichs
5. Halten Sie Gesicht, Augen, Nase und Mund geschützt
6. Sehr leicht und langlebig
Schutzfolie auf beiden Seiten vor Gebrauch entfernen
Da es sich bei diesem Artikel um einen Hygiene-Artikel handelt, ist
dieser von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Gesetzliche Information:
Da wir keine Medizinproduktehändler sind, dürfen diese Masken nicht im medizinischen
Bereich zum Einsatz kommen.
Medizinprodukte Richtlinie (Council Directive 93/42/EEC)
Aufgrund der Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Regulation (EU) 2016/425) weisen wir
darauf hin, dass gemäß dem Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken
während der Corona COVID-19-Pandemie, BGBl. I Nr. 23/2020, ausschließlich als
Mund-Nasen-Schnellmasken Verwendung finden werden.
1. Antibeschlagiges, klares PET-Material
2. Elastisches Stirnband mit Schaum
3. Antibeschlag und Schaumstoff gepolstert, um zusätzlichen Komfort und Sicherheit
gegen Flüssigkeit und Schmutz im Gesichtsbereich zu bieten
4. Abdeckung von der Oberseite der Augenbraue bis unter den Mund des Kinnbereichs
5. Halten Sie Gesicht, Augen, Nase und Mund geschützt
6. Sehr leicht und langlebig
Schutzfolie auf beiden Seiten vor Gebrauch entfernen
Da es sich bei diesem Artikel um einen Hygiene-Artikel handelt, ist
dieser von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Gesetzliche Information:
Da wir keine Medizinproduktehändler sind, dürfen diese Masken nicht im medizinischen
Bereich zum Einsatz kommen.
Medizinprodukte Richtlinie (Council Directive 93/42/EEC)
Aufgrund der Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Regulation (EU) 2016/425) weisen wir
darauf hin, dass gemäß dem Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken
während der Corona COVID-19-Pandemie, BGBl. I Nr. 23/2020, ausschließlich als
Mund-Nasen-Schnellmasken Verwendung finden werden.